KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

  • Ber­li­ner Erklä­rung zur Mei­nungs­frei­heit
    am Mitt­woch, 8. April 2026 um 17:18

    Mit der Ber­li­ner Erklä­rung zur Mei­nungs­frei­heit wen­den sich Wis­sen­schaft­ler, Medi­zi­ner, Juris­ten und Publi­zis­ten gegen die zuneh­men­de Ein­schrän­kung des frei­en öffent­li­chen Dis­kur­ses in Deutsch­land. Die Erst­un­ter­zeich­ner war­nen vor einer kul­tu­rel­len, media­len und recht­lich-insti­tu­tio­nel­len Ero­si­on der Mei­nungs­frei­heit – einem Grund­pfei­ler der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Ord­nung.

  • Rechts­ver­wei­ge­rung als Selbst­verständlich­keit. Nach­trag zu „Aus­gren­zung im Namen des Herrn“
    am Sams­tag, 21. März 2026 um 20:43

    Die evan­ge­li­sche Kir­che ist nach ihrem erklär­ten Selbst­ver­ständ­nis eine enga­gier­te Anwäl­tin von Rechts­staat und Demo­kra­tie. In inner­kirch­li­chen Ange­le­gen­hei­ten nimmt sie es mit der Ver­pflich­tung gegen­über dem Recht aller­dings weni­ger genau. Bei dem in die­sem Bei­trag geschil­der­ten Fall einer Anfech­tung der Gemein­de­kir­chen­rats­wah­len in der Evan­ge­li­schen Kir­che in Mit­tel­deutsch­land stand offen­sicht­lich von vorn­her­ein fest, dass die Ent­schei­dung zuguns­ten der Kir­chen­lei­tung und zuun­guns­ten des Beschwer­de­füh­rers aus­ge­hen wür­de, denn eine ernst­haf­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Argu­men­ten des Beschwer­de­füh­rers wur­de nicht ein­mal ver­sucht. Die mit­ge­teil­te Begrün­dung hat in sol­chen Fäl­len allein die Auf­ga­be, den Anschein einer juris­tisch ver­tret­ba­ren Ent­schei­dung zu erzeu­gen. Eine Far­ce.

  • Künst­li­che Intel­li­genz als Teil der Kommunikations­überwachungs­büro­kratie des Digi­tal Ser­vices Act 
    am Mon­tag, 9. März 2026 um 17:35

    Schwer­punkt der Dis­kus­si­on war es bis­her, ob durch den DSA Erkennt­nis­ge­winn und Wahr­heits­fin­dung durch einen offe­nen und kon­tro­ver­sen Pro­zess demo­kra­ti­scher Wil­lens­bil­dung behin­dert wird. Durch einen Dia­log mit ChatGPT hat sich nun­mehr her­aus­ge­stellt, dass dies durch die Ein­bin­dung von KI auf gänz­lich ande­re Art und Wei­se geschieht, als bis­her ange­nom­men. Jetzt wer­den Inhal­te, die eigent­lich Teil legi­ti­mer Debat­ten sein sol­len, unab­hän­gig davon, ob sie wahr oder evi­denz­ba­siert sind, gelöscht. Alles, was poten­zi­ell miss­ver­stan­den wer­den könn­te, ist als „Des­in­for­ma­ti­on“ mar­kiert und wird gelöscht. Ob der Inhalt der Mit­tei­lung wahr oder falsch, ris­kant oder nur kon­tro­vers ist, dar­auf kommt es nicht mehr an. So wird Demo­kra­tie ent­kernt, weil die Fähig­keit der Bür­ger geschwächt wird, Mehr­deu­tig­keit und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten pro­duk­tiv aus­zu­hal­ten.

  • Asyl, ein Recht ohne Gren­zen? Der Euro­päi­sche Gerichts­hof gewährt Afgha­nin­nen unbe­grenzt Asyl
    am Frei­tag, 20. Febru­ar 2026 um 21:05

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat mit einer Ent­schei­dung die Vor­aus­set­zun­gen für Afgha­nin­nen geschaf­fen, erfolg­ver­spre­chen­de Anträ­ge auf Zuer­ken­nung der Flücht­lings­ei­gen­schaft zu stel­len. Die­se Ent­schei­dung ist ein wei­te­rer Schritt Euro­pas, sich, weit ent­fernt von der ursprüng­li­chen Inten­ti­on der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, für Men­schen­rech­te und Men­schen­wür­de nach rechts­staat­li­chen Maß­stä­ben welt­weit ver­pflich­tet zu erklä­ren. Pro­fi­teu­re unter­stüt­zen die­se Ent­wick­lung. Der even­tu­ell ent­ge­gen­ste­hen­de Wil­le der­je­ni­gen, die die auf­er­leg­te huma­ni­tä­re Leis­tung erbrin­gen sol­len, ist offen­sicht­lich nach­ran­gig eben­so wie die Gefah­ren aus einer wei­ter stei­gen­den Belas­tung der Sozi­al­sys­te­me.

  • Von Gen­der­ster­nen im Betrieb und direktions­rechts­ausübenden Arbeit­gebenden
    am Diens­tag, 17. Febru­ar 2026 um 21:38

    Ein inklu­si­ves und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Umfeld auch in den Betrie­ben ist ein wün­schens­wer­ter Zustand. Ob eine beson­ders „geschlechts­sen­si­ble“ Spra­che dazu bei­tra­gen kann, ist zumin­dest strei­tig. Es fin­den sich jedoch zuneh­mend pri­va­te und vor allem öffent­li­che Arbeit­ge­ber, die dem nach ihrem Ver­ständ­nis gesell­schaft­li­chen Fort­schritt auf die Sprün­ge hel­fen wol­len. Es wer­den Sprach­vor­ga­ben für die inter­ne und exter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on gemacht. Der recht­li­che Rah­men für Wei­sun­gen zum „Gen­dern“ ist aber eng.

  • Kei­ne Coro­na-Auf­ar­bei­tung beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te
    am Frei­tag, 13. Febru­ar 2026 um 22:55

    Zwei Mit­glie­der des Netz­werks KRiS­tA schei­ter­ten mit dem Ver­such, vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te eben­die­se in Ver­fah­ren mit Coro­nabe­zug durch­zu­set­zen. Nach­dem Tho­mas Wag­ner bereits mit sei­ner Beschwer­de gegen die auf eine nich­ti­ge natio­na­le Vor­schrift gestütz­te Ver­hän­gung eines Buß­gel­des wegen Ver­sto­ßes gegen eine Mas­ken­pflicht nicht durch­ge­drun­gen war, ver­mag der Gerichts­hof auch in Chris­ti­an Dett­mars Ver­ur­tei­lung wegen Rechts­beu­gung in will­kür­li­cher Abkehr von der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung zu die­sem Tat­be­stand und in der dar­aus resul­ti­en­den Ent­fer­nung Dett­mars aus dem Rich­ter­amt kei­ne unfai­re Behand­lung zu sehen.

  • Ist ein ohne kör­per­li­che Unter­su­chung aus­ge­stell­tes Mas­ken­be­frei­ungs­at­test unrich­tig i. S. d. §§ 278, 279 StGB?
    am Mon­tag, 9. Febru­ar 2026 um 17:01

    Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ent­schie­den vie­le Gerich­te in Straf­pro­zes­sen gegen Ärz­te und Pati­en­ten, dass deren Attes­te zur Mas­ken­be­frei­ung allein des­halb unrich­tig sei­en, weil kei­ne kör­per­li­che Unter­su­chung des Pati­en­ten durch den Arzt statt­ge­fun­den habe. Die­ser Auf­satz zeigt auf, dass eine der­ar­ti­ge Aus­le­gung der §§ 278, 279 StGB sich nicht auf vor­her­ge­hen­de ober­ge­richt­li­che Recht­spre­chung oder Berufs­ord­nun­gen für Ärz­te stüt­zen kann, son­dern gegen die The­ra­pie­frei­heit und das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot ver­stößt.

  • Mas­ken­be­schaf­fung vor der Enquete­kom­mis­si­on des Bun­des­ta­ges
    am Mon­tag, 12. Janu­ar 2026 um 21:35

    Jens Spahn, der 2020 als Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter die Mas­ken­be­schaf­fung zur Chef­sa­che erklärt hat­te, stand bei sei­ner Anhö­rung am 15.12.2025 vor der Enquete­kom­mis­si­on des Bun­des­ta­ges im öffent­li­chen Inter­es­se. Ihm wur­de vor­ge­hal­ten, gegen wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se des RKI und der WHO der Bevöl­ke­rung ohne Dif­fe­ren­zie­rung das Tra­gen von Mas­ken als alter­na­tiv­los dar­ge­stellt zu haben. Mit sei­ner Betei­li­gung wur­de durch Täu­schung par­la­men­ta­ri­scher Gre­mi­en das ca. 20fache der bewil­lig­ten Mas­ken ange­schafft, für die es kei­ne Ver­wen­dung gab. Die­se ver­fas­sungs- und rechts­wid­ri­gen Anschaf­fun­gen haben einen Scha­den von bis zu 10 Mil­li­ar­den Euro ver­ur­sacht. Die Anhö­rung von Jens Spahn hat nicht nur einen Man­gel an sei­ner per­sön­li­chen Inte­gri­tät offen­bar wer­den las­sen. Sie hat auch gezeigt, dass die erneu­ten Vor­wür­fe des Bun­des­rech­nungs­hofs bezüg­lich der Mas­ken­be­schaf­fung kei­ne Selbst­kri­tik bei ihm aus­lö­sen. Eine wirk­li­che Auf­ar­bei­tung wird ver­hin­dert, weil Image­pfle­ge und die poli­ti­sche Kar­rie­re bei ihm im Vor­der­grund ste­hen. Unter­stützt von sei­nen CDU-Par­tei­freun­den braucht Jens Spahn nicht ein­mal poli­ti­sche Kon­se­quen­zen zu befürch­ten. Es bleibt ein unge­lös­tes Gerech­tig­keits­pro­blem in nicht tole­rier­ba­rem Aus­maß, das die Poli­tik­ver­dros­sen­heit der Bür­ger stei­gern wird.

  • KRiS­tA-Buch­ver­öf­fent­li­chung „Der Rechts­staat in der Kri­se“
    am Mon­tag, 8. Dezem­ber 2025 um 22:51

    Das Netz­werk Kri­ti­sche Rich­ter und Staats­an­wäl­te hat erst­mals ein Buch ver­öf­fent­licht. Es ist unter dem Titel „Der Recht­staat in der Kri­se“ im Ver­lag Tho­mas Kubo erschie­nen und ver­sam­melt aus­ge­wähl­te KRiS­tA-Arti­kel aus den Jah­ren 2021 bis 2025, die sich the­ma­tisch mit der Coro­na­kri­se, mit Fra­gen der Mei­nungs- und Wis­sen­schafts­frei­heit sowie dem WHO-Pan­de­mie­ver­trag und den Inter­na­tio­na­len Gesund­heits­vor­schrif­ten beschäf­ti­gen.

  • Kein Rechts­schutz gegen for­mell und mate­ri­ell ver­fas­sungs­wid­ri­ge Mas­ken­pflicht vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te
    am Mon­tag, 10. Novem­ber 2025 um 4:37

    Auch vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) in Straß­burg ist der Ver­such geschei­tert, das Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit bzw. auf Gesund­heit und die Ver­fah­rens­rech­te gegen eine Mas­ken­pflicht aus dem Herbst 2020 zu ver­tei­di­gen. Der Beschwer­de lag im Kern zugrun­de, dass es gegen den Grund­satz „Kei­ne Stra­fe ohne Gesetz“ ver­stößt, Men­schen wegen Ver­stö­ßen gegen ver­fas­sungs­wid­ri­ge und somit nich­ti­ge Ver­ord­nun­gen zu belan­gen. Doch der EGMR hält eine Ver­let­zung der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on von vorn­her­ein für aus­ge­schlos­sen. Damit wei­ger­te auch er sich, über­haupt in die Prü­fung ein­zu­stei­gen, inwie­weit das lang andau­ern­de Tra­gen von Mas­ken gesund­heits­schäd­lich ist.